Glossar für Abbrucharbeiten
Abbruch: Die Entfernung von technischen und/oder baulichen Anlagen oder Teilen davon, entweder teilweise oder vollständig, unter Verwendung konventioneller oder selektiver Methoden.
Konventioneller Abbruch: Ein Verfahren, das bei einfachen Strukturen mit wenigen Baumaterialien angewendet wird. Es beinhaltet häufig das Zertrümmern ohne vorherige Entkernung oder Materialtrennung.
Selektiver Abbruch: Ein modernes Verfahren für den vollständigen Rückbau von Gebäuden, das eine vorherige Beräumung und sortenspezifische Entsorgung des Abbruchmaterials beinhaltet.
Abbruchanweisung: Eine schriftliche Anleitung für das ausführende Personal, die alle erforderlichen Maßnahmen zur sicheren Durchführung der Abbrucharbeiten umfasst.
Abbruchbaustelle: Der räumliche Bereich um ein Abbruchobjekt, der für die Abbrucharbeiten und deren Auswirkungen vorgesehen ist und entsprechend gekennzeichnet und gesichert werden muss.
Abbruchgrenzen: Spezifische Angaben zur Höhe, Tiefe, Länge und Breite des Abbruchobjekts, die den Beginn und das Ende der Abbrucharbeiten festlegen.
Abbruchhöhe: Die Höhe des abzubrechenden Objekts über der Geländeoberkante, variabel je nach Abbruchvorgang.
Abbruchkonzept: Eine Beschreibung der geplanten Abbruchverfahren, -techniken und des Ablaufplans.
Abbruchmaterial: Das bei den Abbrucharbeiten anfallende Material des Abbruchobjekts.
Abbruchobjekt: Eine technische oder bauliche Anlage oder Teile davon, die abgebrochen werden sollen.
Abdeckung: Eine Schutzvorrichtung am Abbruchobjekt oder gefährdeten Objekten, um Schäden während des Abbruchs zu vermeiden.
Abfälle: Stoffe oder Gegenstände, von denen sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder muss.
Abriss: Die Beseitigung von untergeordneter Bausubstanz oder nicht konstruktiven Anlagen und Gegenständen, die häufig fälschlicherweise anstelle des Begriffs "Abbruch" verwendet wird.
Bauliche Anlagen: Anlagen, die mit dem Erdboden verbunden sind und aus Baustoffen und Bauteilen hergestellt werden.
Bau- und Abbruchabfälle: Alle im Zusammenhang mit Bau- und Abbruchmaßnahmen anfallenden bzw. verbleibenden Stoffe.
Beräumung: Der Prozess der Entkernung und Entrümpelung vor Abbrucharbeiten.
Demontage: Die Beseitigung von Anlagen, Bauwerken oder Teilen davon durch Abheben bei weitgehender Erhaltung der Form und Stabilität des demontierten Elements.
Durchbruch: Eine zu schaffende oder nachträglich geschaffene Öffnung in bestehenden Bauwerksteilen.
Einwirkungsbereich: Der räumliche Bereich, in dem durch direkte oder indirekte Auswirkungen von Abbrucharbeiten Schäden auftreten können.
Entsorgung: Die stoffliche oder energetische Verwertung oder Beseitigung von Abfällen.
Fallrichtung: Die beabsichtigte oder eintretende Richtung, in die ein Objekt umgestürzt oder niedergebracht wird.
Gefährdungsbereich/Gefahrenbereich: Der räumliche Bereich, in dem eine gesundheitliche Schädigung von Personen im Zusammenhang mit Abbrucharbeiten eintreten kann und der von Unbefugten nicht betreten werden darf.
Gefahrstoff: Ein Stoff oder eine Zubereitung, die Gesundheitsgefahren oder sonstige Gefahren mit sich bringen können.
Kontaminierte Bereiche: Standorte, bauliche Anlagen oder Gegenstände, die mit Gefahrstoffen verunreinigt sind.
Recycling: Die Rückführung von Materialien in den Stoffkreislauf durch stoffliche Verwertung.
Remontage: Die Montage einer technologischen oder baulichen Anlage aus demontierten Teilen an einem neuen Standort.
Rückbau: Maßnahmen zum teilweisen oder vollständigen Abbruch mit dem Ziel einer verbesserten Objekt- oder Raumnutzung bei zumindest zeitweisem Erhalt der angrenzenden oder benachbarten Bausubstanz.
Sanierung: Maßnahmen zur Entfernung, Beschichtung oder räumlichen Trennung von Schadstoffen zur Beseitigung von Gefahren oder Belästigungen.
Schadstoffe: Gefährliche Stoffe im Sinne der Gef Stoff V und biologische Arbeitsstoffe im Sinne der BioStoff V.
Sicherheitsabstand: Der minimale Abstand zwischen Abbruchgerät und Abbruchobjekt.
Störstoffe: Stoffe, die die Verwertung von Abfällen erschweren, behindern oder verhindern.
Streuflug: Kleine Teile des Abbruchmaterials, die bei Abbrucharbeiten herausgelöst werden und außerhalb des Trümmerbereichs zu liegen kommen.
Trennschlitz: Ein Zwischenraum zur Aufhebung der Kraftschlüssigkeit zwischen technischen und/oder baulichen Anlagen oder zur Beeinflussung der Fallrichtung.
Trümmer: Durch Einwirkung von Arbeitsmitteln und -verfahren oder durch Um- oder Einstürzen von Abbruchobjekten zerkleinerte bauliche Anlagen oder Teile davon.
Verwertung: Die Zuführung von nicht kontaminiertem Abbruchmaterial zum Kreislaufprozess zur energetischen oder stofflichen Nutzung.
Weiterverwendung: Ein anderer Verwendungszweck für Teile eines Abbruchobjekts, wobei die Abmessungen oder die Form dieser Teile auch geringfügig verändert werden können.
Wiederverwendung: Der erneute Gebrauch von Teilen eines Abbruchobjekts für denselben Zweck, möglicherweise nach einer Ausbesserung oder Aufarbeitung.